Rolle der juristischen Übersetzung
Rolle der juristischen Übersetzung im Verfahrensablauf
– Vor dem Gerichtshof
A. Vorabentscheidungsersuchen
Zwischen der Eintragung des Vorabentscheidungsersuchens in das Register der Kanzlei des Gerichtshofs und der Verkündung des Urteils werden von den Direktionen Juristische Übersetzung folgende Dokumente übersetzt:
- Vorabentscheidungsersuchen, das in der Sprache des nationalen Gerichts (die die Verfahrenssprache wird) abgefasst ist und in alle Amtssprachen übersetzt wird.
- Mitteilung über das eingegangene Vorabentscheidungsersuchen, die in der Verfahrenssprache abgefasst ist und in alle Amtssprachen übersetzt wird. Diese Mitteilung wird im Amtsblatt veröffentlicht.
- Schriftliche Erklärungen, die in den jeweiligen Amtssprachen abgefasst sind und in die Verfahrenssprache und die Beratungssprache, das Französische, übersetzt werden.
- Schlussanträge, die der Generalanwalt meist in seiner eigenen Sprache abfasst und die in die Verfahrenssprache und die Beratungssprache übersetzt werden. Für die Veröffentlichung werden die Schlussanträge in alle anderen Amtssprachen übersetzt.
- Urteil, das auf Französisch abgefasst ist und in alle anderen Amtssprachen übersetzt wird. Der Termin zur Verkündung des Urteils wird unter Berücksichtigung der Tatsache festgelegt, dass das Urteil in der Verfahrenssprache ergehen muss.
- Mitteilung des Tenors des Urteils, die auf Französisch abgefasst ist und in alle Amtssprachen übersetzt wird. Diese Mitteilung wird im Amtsblatt veröffentlicht.
B. Klageverfahren
Übersetzung folgender Dokumente:
- Klage, Klagebeantwortung, Erwiderung und Gegenerwiderung, die in der Verfahrenssprache abgefasst sind und in die Beratungssprache, das Französische, übersetzt werden.
- Mitteilung über die erhobene Klage, die in der Verfahrenssprache abgefasst ist und in alle Amtssprachen übersetzt wird. Diese Mitteilung wird im Amtsblatt veröffentlicht.
- Streithilfeschriftsätze, die die Mitgliedstaaten in einer der Amtssprachen einreichen und die in die Beratungssprache und die Verfahrenssprache übersetzt werden.
- Schlussanträge, die der Generalanwalt meist in seiner eigenen Sprache abfasst und die in die Verfahrenssprache und die Beratungssprache übersetzt werden. Für die Veröffentlichung werden die Schlussanträge in alle anderen Amtssprachen übersetzt.
- Urteil, das auf Französisch abgefasst ist und in alle anderen Amtssprachen übersetzt wird. Der Termin zur Verkündung des Urteils wird unter Berücksichtigung der Tatsache festgelegt, dass das Urteil in der Verfahrenssprache ergehen muss.
- Mitteilung des Tenors des Urteils, die auf Französisch abgefasst ist und in alle Amtssprachen übersetzt wird. Diese Mitteilung wird im Amtsblatt veröffentlicht.
C. Rechtsmittel
Im Rechtsmittelverfahren sind grundsätzlich die gleichen Dokumente zu übersetzen wie in den Klageverfahren. Das schriftliche Verfahren endet jedoch mit der Rechtsmittelbeantwortung, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet wird.
– Vor dem Gericht
In den Verfahren vor dem Gericht sind im Wesentlichen die gleichen Dokumente zu übersetzen wie in den Klageverfahren vor dem Gerichtshof, allerdings mit den sich aus den Besonderheiten des Verfahrens vor dem Gericht ergebenden Anpassungen.
Neben den Übersetzungsaufgaben im eigentlichen Sinne üben die Rechts- und Sprachsachverständigen in allen Fällen auch verschiedene andere Tätigkeiten aus: juristische Analyse in Zusammenarbeit mit den Kanzleien und anderen Dienststellen des Gerichtshofs (insbesondere Erstellung von Zusammenfassungen bestimmter Vorabentscheidungsersuchen), terminologische Recherche und Zusammenarbeit mit den Rechts- und Sprachsachverständigen anderer Sprachreferate, soweit nationales Recht betroffen ist.
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